§18b Abs. 2 AufenthG – Blaue Karte EU
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Die Blaue Karte setzt ein jährliches Bruttogehalt von 56.800,00 EURO (Stand: 2021) voraus. Wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten (Ärztin/Arzt, Ingenieurswesen, IT, Naturwissenschaft) ist ein jährliches Bruttogehalt von 44.304,00 EURO (Stand: 2021) erforderlich. Fachkraft sind Sie, wenn Sie einen deutschen Hochschulabschluss haben oder wenn Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, erhalten Sie über die Datenbank Anabin: https://anabin.kmk.org/anabin.html. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, sofern Ihre Hochschule dort mit „H+“ und ihr Abschluss als „gleichwertig“ bewertet wurden. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich ein Zeugnisbewertungsverfahren (Hochschulabschluss) vor der Deutschen Kultusministerkonferenz durchlaufen: (https://www.kmk.org/zab/-zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html). Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.
Grundvoraussetzungen:
- (in Deutschland anerkannter) Hochschulabschluss
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit entsprechendem Bruttogehalt (56.800,00 EURO Regelberufe/44.304,00 EURO Mangelberufe)
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
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