Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht. Sie setzt den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge oder asylberechtigte Personen voraus. Zudem müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss). Sie sollten einen Arbeitsvertrag vorlegen, der unbefristet-, oder mindestens noch ein Jahr gültig ist und nicht mehr in der Probezeit sein. Außerdem dürfen Sie keine Straftaten begangen haben.
Grundvoraussetzungen:
Im Einzelnen hängen die Voraussetzungen davon ab, ob Sie die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei oder nach fünf Jahren beantragen:
Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre |
Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre |
weit überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts (etwa 75 %) |
überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts (etwa 51 %) |
Beherrschung der deutschen Sprache (C1) |
Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2) |
Ausreichender Krankenversicherungsschutz |
Ausreichender Krankenversicherungsschutz |
Ausreichender Wohnraum |
Ausreichender Wohnraum |
Straffreiheit |
Straffreiheit |
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen
Details
Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab) einer Niederlassungserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempeln, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular (Öffnet in einem neuen Tab) des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Nachweis über Teilnahme oder Abschluss an einem Sprach- oder Integrationskurs, Sprachzertifikat C1 (nach 3 Jahren) oder A2 (nach fünf Jahren) durch Zertifikat Integrationskurs oder geeignete Prüfungszertifikate: Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF, ECL, DSH, DSD
- Vollständiger Arbeitsvertrag, ggf. der Ehepartnerin/ des Ehepartners
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, ggf. der Ehepartnerin/ des Ehepartners
- Aktueller Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die fortlaufende Beschäftigung
- sonstiger Finanzierungsnachweis (z.B. Wohngeldbescheid, Jobcenterbescheid, BAföG-Bescheid)
- Bei Eheleuten: gemeinsame Erklärung (Öffnet in einem neuen Tab) der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
Gebühren
- 113,00 Euro
- für Minderjährige 56,50 Euro
Zahlungsarten
EC-Karte oder Bar
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
328 Bereich Migrationsamt | 0331 289-1113 |