Diebstahl des Führerscheins (kein Verlust)

Beschreibung

Bei Diebstahl eines Führerscheins ist die Antragstellung auf einen Ersatzführerschein erforderlich.

Eine Diebstahlanzeige (Strafanzeige bei einer Polizeidienststelle) muss in deutscher Sprache vorliegen. Bei ausländischen Anzeigen muss eine Übersetzung durch einen amtlich anerkannten Übersetzer beigebracht werden.

  • der alte Führerschein verliert mit der Beantragung des neuen Führerscheins seine Gültigkeit
  • wird der bisherige Führerschein aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Behörde zu übergeben

Bitte nutzen Sie den hinterlegten Antrag unter "Downloads / Links".
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Antrag.

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam