Eintragung, Änderung oder Austragung einer Schlüsselzahl bei bereits vorhandenem Führerschein:
Wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sind und eine Schlüsselzahl ein- oder austragen möchten, nutzen Sie bitte den postalischen Antrag unter Download Links.
Notwendige Unterlagen zum postalischen Antrag:
- gültiges Ausweisdokument in Kopie als Nachweis über Ort und Tag der Geburt, sowie der aktuellen Anschrift (ggf. auch Reisepass oder Aufenthaltstitel möglich)
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Bei dieser Möglichkeit bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
- bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzlichen Vertreter auf dem Antrag inkl. gültige Ausweiskopie der gesetzlichen Vertreter
- aktuelles Lichtbild nach Passverordnung (biometrisches Lichtbild)
- vollständige Kopie des bisherigen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
zusätzlich
bei Schlüsselzahl 96
- Mindestalter 18 Jahre; bei Begleiteten Fahren 17 Jahre
- zwingend erforderlich ist der Vorbesitz der Klasse B
- Original Nachweis Fahrerschulung nach Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
bei Schlüsselzahl 196
- Mindestalter 25 Jahre
- zwingend erforderlich ist der Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren; gleiches gilt ab Neuerteilung einer Fahrerlaubnisklasse
- Original Nachweis Fahrerschulung nach Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV); nicht älter als 1 Jahr
bei Schlüsselzahl 197
- Original Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Schaltnachweis)
bei Austragung/Eintragung Sehhilfe
- bei vorhandenen Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T: Original Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- bei vorhandenen Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: Original Bescheinigung augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
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Eintragung, Änderung oder Austragung einer Schlüsselzahl bei einem aktuell noch laufenden Fahrerlaubnisantrag (Prüfung noch nicht absolviert)
Wenn Sie im Laufe des Fahrerlaubniserwerbs mit Ihrem Fahrlehrer Änderungen besprechen (z.B. anstatt Erwerb der Klasse B jetzt neu B mit Schlüsselzahl 197), dann teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig vor der Prüfung mit.
* Sollte sich im laufenden Antragsverfahren Ihr Name ändern, finden Sie alle Hinweise dazu, sowie den postalischen Antrag unter der Dienstleistung Namensänderung.
Notwendige Unterlagen zum postalischen Antrag:
- gültiges Ausweisdokument in Kopie als Nachweis über Ort und Tag der Geburt, sowie der aktuellen Anschrift (ggf. auch Reisepass oder Aufenthaltstitel möglich)
- bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzlichen Vertreter auf dem Antrag inkl. gültige Ausweiskopie der gesetzlichen Vertreter
- aktuelles Lichtbild nach Passverordnung (biometrisches Lichtbild)
zusätzlich
bei Schlüsselzahl 96
- Original Nachweis Fahrerschulung nach Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
bei Schlüsselzahl 197
- keine weiteren Unterlagen zum Antrag notwendig
Der Original Schaltnachweis muss dem Prüfer bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden!
bei Austragung/Eintragung Sehhilfe
- bei vorhandenen Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T: Original Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- bei vorhandenen Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: Original Bescheinigung augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
Sollten Sie erst nach der Prüfung Änderungen bei der Fahrerlaubnisbehörde bekanntgeben, muss zu dem Antrag auch die Original Prüfbescheinigung beigefügt werden.