Eintragung, Änderung oder Austragung einer Schlüsselzahl (bei bereits vorhandenem Führerschein oder eines bereits gestellten Fahrerlaubnisantrages) 

Kurzbeschreibung

Bitte beachten Sie die Hinweise dieser Dienstleistung unter DETAILS zu folgenden möglichen Sachverhalten:

  • Eintragung, Änderung oder Austragung einer Schlüsselzahl bei bereits vorhandenem Führerschein

ODER

  • Eintragung, Änderung oder Austragung einer Schlüsselzahl bei einem aktuell noch laufenden Fahrerlaubnisantrag (Prüfung noch nicht absolviert)

Für die Eintragung, Änderung oder Austragung einer Schlüsselzahl nutzen Sie bitte den hinterlegten Antrag über "Downloads / Links".

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Beschreibung

Hinweise zu den verschiedenen Schlüsselzahlen finden Sie in der Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) wie z.B.:

78 = Führen von Fahrzeugen ausschließlich mit Automatikgetriebe

96 = Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.

196 = Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Diese Berechtigung gilt nur im Inland, nicht im Ausland.

197 = Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).