Beschreibung
Der Jagdausübungsberechtigte des Jagdbezirks hat in jedem Jagdjahr für seinen Jagdbezirk der unteren Jagdbehörde bis zum 15. März den Abschussplan auf digitalem Weg nach den Vorgaben der obersten Jagdbehörde für Schalenwild außer
Rehwild einzureichen. Gruppenabschusspläne sind zulässig.
Für Schwarzwild ist ein Mindestabschussplan einzureichen. Die Bejagung von Schwarzwild vor der Abschussplanbestätigung ist zulässig.
Details
Gebühren
- Bestätigung des Abschussplanes: gebührenfrei
- Festsetzung des Abschussplans: 96,00 €
- Änderung von Abschussplänen: 32,00 €
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (Öffnet in einem neuen Tab) (GebOLandw) vom 11 Juli 2014 (GVBI.II/14, [Nr. 47]) in der derzeit gültigen Fassung
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |