Jagd - Abschussplanung 

Beschreibung

Der Jagdausübungsberechtigte des Jagdbezirks hat in jedem Jagdjahr für seinen Jagdbezirk der unteren Jagdbehörde bis zum 15. März den Abschussplan auf digitalem Weg nach den Vorgaben der obersten Jagdbehörde für Schalenwild außer
Rehwild einzureichen. Gruppenabschusspläne sind zulässig.

Für Schwarzwild ist ein Mindestabschussplan einzureichen. Die Bejagung von Schwarzwild vor der Abschussplanbestätigung ist zulässig.