Bescheinigung nach §§ 7h und 10f EStG – erhöhte Absetzungen für Modernisierung und Instandsetzung
Beschreibung
Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Bescheinigung (§ 7h EStG) durch die Stadtverwaltung Potsdam - Bereich Stadterneuerung bescheinigt wird, dass:
- das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder einem städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB durchgeführt worden sind
- in welcher Höhe Aufwendungen angefallen sind
- ob und ggf. in welcher Höhe Zuschüsse aus den Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gezahlt werden oder worden sind (Ziffer 1.2 Bescheinigungsrichtlinien)
Voraussetzung für die Bescheinigung ist vor Beginn der Baumaßnahmen:
- für den Eigentümer eines Gebäudes, der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. § 7h Abs. 1 Satz 1 oder 2 EStG mit der Stadtverwaltung Potsdam - Bereich Stadterneuerung
oder
- für den Erwerber einer Eigentumswohnung/ Gebäudes, der Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrages (Kaufvertrag) mit dem Projektanbieter zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und anderen nachträglichen Herstellungsarbeiten, die nach Abschluss des Kaufvertrages zu realisieren sind i.S. § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG