Beschreibung
Vor Beginn der Baumaßnahmen muss nach § 7h EStG
- das Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich förmlich festgelegt sein und
- das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot i.S. des § 177 BauGB
oder - der Modernisierungs- oder Instandsetzungsvertrag i.S. des § 177 BauGB
oder - eine konkrete vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Landeshauptstadt Potsdam zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (R 83a Abs. 6 Satz 1 EStR 2003) abgeschlossen sein oder
- eine Verpflichtung des Eigentümers zur Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll,
vorliegen.
Zur Prüfung der Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB hat der Eigentümer / Bauträger die Missstände und Mängel aufzulisten und die beabsichtigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in einem Maßnahmenkatalog (Muster kann angefordert werden) darzustellen. Dieser Maßnahmenkatalog ist Vertragsgegenstand im Modernisierungs- oder Instandsetzungsvertrag.
Baumaßnahmen, die nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sind oder die ohne konkrete vertragliche Vereinbarung auf freiwilliger Grundlage durchgeführt werden, sind von dem Begünstigungstatbestand des §§ 7h und 10f EStG nicht erfasst. Nicht abgestimmte Maßnahmen als auch nicht anerkannte Aufwendungen sind damit nicht bescheinigungsfähig.
Hinweis:
Als weitere Voraussetzung für die steuerliche Bescheinigung ist nach §§ 7h Abs. 1 Satz 3 und 10f EStG zusätzlich der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer (Bauträger / Bauherr) und Käufer (Erwerber) vor Beginn der Baumaßnahmen erforderlich.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Auflistung der Mängel, Missstände und Maßnahmen
- Maßnahmenkatalog
- Kopie Grundbuchauszug (Eigentümernachweis)
- Bestandsdokumentation (Plan und Bestandsfotos)
Einen Antrag auf Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages können stellen:
- der Eigentümer/Bauherr
- oder deren Bevollmächtigter
Der Antrag auf Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an die angegebene Adresse zu senden.
Gebühren
Der Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag ergeht gebührenfrei.
Fristen
Ab Eingang und bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, erfolgt für die Beurteilung des Vorhabens innerhalb ca. 1 Monat das Vertragsangebot.
Müssen weitere Vertragsverhandlungen durchgeführt oder Unterlagen bzw. Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Abschluss der letzten Vertragsverhandlung oder mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 7h, 10f Einkommensteuergesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (EStG)
R 83a (4) Einkommensteuerrichtlinie (EStR)
Bescheinigungsrichtlinien (Öffnet in einem neuen Tab) zur Anwendung 7h, 10f und 11a EStG des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr von 1999
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Falke | Steuerwesen | Sachbearbeiter Steuerangelegenheiten | 0331 289-3240 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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417 Bereich Finanzen und Grundstücke | 0331 289-3239 |