Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam bescheinigt für die Landeswohnungsbauprogramme mit einer städtebaulichen Stellungnahme aus ihrer Sicht die Förderfähigkeit eines Bauvorhabens.
Die Förderprogramme des Landes Brandenburg sind an vorgegebene Gebietskulissen gebunden. Das heißt, dass nur bestimmte Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam in diese Förderung einbezogen sind.
Diese Gebiete umfassen:
- Innerstädtische Sanierungsgebiete
- Innerstädtische Entwicklungsbereiche
- Innerstädtische Vorranggebiete Wohnen
- Konsolidierungsgebiete des Stadtumbaus.
Die genaue Gebietszuordnung entnehmen Sie bitte der Web-Anwendung des Landesamtes für Bauen und Verkehr. (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte fragen Sie vor einer Beratung mit der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) im Bereich Gesamtstädtische Planung der Stadtverwaltung nach. Dort erhalten Sie auch die für eine Förderung notwendige Städtebauliche Stellungnahme mit der endgültigen Bestätigung der Zugehörigkeit Ihres Objektes zu einem Fördergebiet.
Nähere Informationen zu den Landeswohnungsbauprogrammen finden Sie auf der Seite der ILB (unter Downloads / Links).
Details
Erforderliche Unterlagen
Für die meisten Förderprogramme des Landes Brandenburg benötigen Sie von der Landeshauptstadt eine städtebauliche Stellungnahme.
Sie finden die entsprechenden Formulare auf der Internetseite der ILB.
Bitte füllen Sie den Kopf des Formulares (Angaben zum Bauherrn, Adresse des Bauvorhabens, Grundbuchangaben) sowie Angaben zur Erschließung und ob es sich um einen Neubau oder Bestandsvorhaben selber aus und senden Sie das Formular zusammen mit einem Lageplan an folgende Adresse:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Gesamtstädtische Planung
14461 Potsdam
Außerdem benötigen wir eine Anschrift, an die wir die städtebauliche Stellungnahme senden sollen.
Gebühren
- Für Stellungnahmen werden keine Gebühren erhoben.
Fristen
ca. 3 Wochen
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Frank | Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung | Planerin, Schwerpunkt Wohnungspolitik, Wohnungsbauförderung | 0331 289-2532 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
411 Bereich Gesamtstädtische Planung | 0331 289-2557 |