411 Bereich Gesamtstädtische Planung 

Beschreibung

Der Bereich Gesamtstädtische Planung erarbeitet städtebauliche Pläne und Konzepte, die das gesamte Stadtgebiet betreffen, sofern sie nicht in der direkten fachlichen Zuständigkeit anderer Bereiche liegen (z.B. Verkehr, Grünflächen, Klimaschutz). Im Bereich werden grundsätzliche Entwicklungs- und Planungsziele für die künftige Nutzungsstruktur der Landeshauptstadt Potsdam formuliert. Dazu gehören beispielsweise Fragen des bezahlbaren Wohnens, der Liegenschaftspolitik, der Einzelhandelssteuerung oder der Entwicklung des ländlichen Raumes. Weitere Themenfelder sind unter „Downloads/Links“ oder unter www.potsdam.de/stadtentwicklung zu finden.

Neben den eigenen Konzepten werden die Vorgaben, Planungsziele und -inhalte übergeordneter Planungsebenen (Bund, Land, Region) sowie der verschiedenen Fachplanungen gebündelt und die sich ergebenden konkurrierenden Bodennutzungsansprüche im gesamtstädtischen Kontext koordiniert. Gleichzeitig bringt der Bereich die gesamtstädtischen Entwicklungs- und Planungsziele in die übergeordneten Planungsebenen ein (u.a. bei der Regional- und Landesplanung) und ist Anlaufpunkt für die raum- und fachplanerische Abstimmung mit den Nachgemeinden und anderen Planungsträgern.

Die gesamtstädtischen Pläne und Konzepte sind eine wesentliche Grundlage für die städtebauliche Planung auf den nachfolgenden Planungsebenen. In den vier Stadträumen Nord, Südwest, Mitte und Südost werden die grundsätzlichen Ziele und Vorgaben weiter konkretisiert und präzisiert.

Gesamtstädtische Fachplanungen und -konzepte werden durch Flächensuchen und ‑prüfungen sowie flächenbezogene Potentialanalysen unterstützt.

Innerhalb des Fachbereichs Stadtplanung engagiert sich der Bereich Gesamtstädische Planung im Themenfeld „Beteiligung und Partizipation“ und erarbeitet hierfür Standards, Grundsätze und Handlungsleitfäden.

   

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