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Erklärung zum Geschlechtseintrag und zu Vornamen

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht es seit dem 01. November 2024, den Eintrag des eigenen Geschlechts und die dazu passenden Vornamen in Personenstandregistern selbst zu bestimmen. Es ersetzt das außer Kraft getretene Transsexuellengesetz, sowie die bisherige Erklärungsmöglichkeit für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung nach dem Personenstandsgesetz.

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