Beschreibung
Die Durchführung einer Angelveranstaltung ist bei der Unteren Fischereibehörde anzeigepflichtig. Hierzu füllen Sie das unter Download/Links hinterlegte Antragsformular aus und senden Sie uns dies vollständig und fristgerecht per Email zu.
Das Antragsverfahren ist auch auf dem postalischem Wege möglich.
Details
Gebühren
5,00 € schriftliche Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO
Zahlungsarten
- bar
- EC-Karte
- Gebührenbescheid
Rechtsgrundlage(n)
Welche Fristen sind zu beachten?
§ 9 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Fischereiordnung - (Öffnet in einem neuen Tab) BbgFischO (Öffnet in einem neuen Tab)
Antragstellung mindestens einen Monat vor Beginn schriftlich bei der Unteren Fischereibehörde anzuzeigen. (s. Antrag Angelveranstaltung (Öffnet in einem neuen Tab))
§ 1 der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren (Öffnet in einem neuen Tab) in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (Öffnet in einem neuen Tab)
(GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II/14, [Nr. 47] in der derzeit gültigen Fassung; Anlage 2 Tarifstelle 13.2.4
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |