Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kurzbeschreibung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Bewilligung
- Unterstützung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei der beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung beziehungsweise zur Sicherung eines bestehenden Ausbildungsplatzes oder Arbeitsplatzes
- Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere der Behinderung
- nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert oder
- es droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen
- Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit (Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe) notwendig
- Antragsausgabe und vollständige Antragsabgabe notwendig
- zuständig: Bundesagentur für Arbeit ist nur zuständig, wenn kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist und wenn es sich um die Leistungsgruppen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Verbindung mit unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen handelt
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, weil
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben wegen Art oder Schwere der (drohenden) Behinderung(en) nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind oder
- Ihnen eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen droht.
Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:
- Vermittlungsbudget
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Berufliche Weiterbildungsförderung
- Gründungszuschuss
Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:
- rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung
- rehaspezifische Ausbildungsmaßnahmen
- rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
- Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung
- Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern
- Budget für Ausbildung
- Vermittlungsunterstützung oder Berufsbegleitung durch Integrationsfachdienste
- Einzelfallförderungen wie beispielsweise technische Arbeitshilfen, Hilfsmittel, Arbeitsassistenz
- sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung
Was für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab,
- welche der jeweiligen Leistungen für Sie und Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist, um
- Ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildungssuche oder Arbeitssuche zu verbessern oder
- Ihr bestehendes Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu sichern,
- welche persönlichen Neigungen Sie haben und wie sie diese im Berufsleben einsetzen können,
- welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und können,
- wie sich der Ausbildungs und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt und
- ob Sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Für die Inanspruchnahme ist im Vorfeld der Leistungen ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Diesen können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Gemeinsam mit Ihnen wird dann der weitere Verlauf besprochen und die für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgewählt. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.
Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.