Dieser Bereich ist insbesondere verantwortlich für:
den gesamten Grundstücksverkehr (An- und Verkäufe von Grundstücken, Erbbaurechtsbestellungen, Tauschverträge, Gestattungsvereinbarungen, Besitzeinweisungen)
die Bestellung und Löschung dinglicher Rechte (Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten)
alle Fragen des Nachbarrechtes (Grenzfeststellungen, nachbarrechtliche Zustimmungen)
die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigungen