Inanspruchnahme Unterhaltsverpflichteter im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen gemäß § 94 SGB XII
Beschreibung
- Prüfung eventueller Unterhaltszahlungen von Verwandten ersten Grades bei Sozialhilfebezug der Unterhaltsberechtigten gemäß einschlägiger Gesetze
- Eine Heranziehung zum Unterhalt erfolgt nur, sofern der / die unterhaltsberechtigte Verwandte (ersten Grades) Sozialhilfe bezieht.
Sie kann erfolgen für:
- Kindesunterhalt
- Erwachsenenunterhalt
- Trennungsunterhalt