Inanspruchnahme Unterhaltsverpflichteter im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen gemäß § 94 SGB XII 

Beschreibung

  • Prüfung eventueller Unterhaltszahlungen von Verwandten ersten Grades bei Sozialhilfebezug der Unterhaltsberechtigten gemäß einschlägiger Gesetze
  • Eine Heranziehung zum Unterhalt erfolgt nur, sofern der / die unterhaltsberechtigte Verwandte (ersten Grades) Sozialhilfe bezieht. 

Sie kann erfolgen für:

  • Kindesunterhalt
  • Erwachsenenunterhalt
  • Trennungsunterhalt