Biotopschutz 

Erforderliche Unterlagen

  • formlose Anfrage / Antrag

Gebühren

  • Der in der Gebührenordnung enthaltene Rahmensatz bewegt sich zwischen 30,00 bis 5.000,00 Euro.
  • Im Regelfall werden unter Zugrundelegung des jeweils entstehenden Verwaltungsaufwands bei einzelrechtlichen Entscheidungen 100,00 bis 150,00 Euro erhoben.

Berechnung nach:

Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.

Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)

Fristen

  • mündliche Auskünfte ca. 5 min, Anträge ca. 4 Wochen