Wildschaden melden 

Erforderliche Unterlagen

Formular "Wildschaden - Anmeldung"

Rechtsgrundlagen

§ 27 BbgJagdG

§ 27 BbgJagdG

Weitere Informationen

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

  • grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
  • im Übergangsbereich Feld/Wald
  • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes

!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!

Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.

Wenn zwischen Meldung des ersten Schadens und der Ernte weitere Schäden auftreten, sind diese jeweils getrennt zu melden. Gefährdete Flächen sollten wenige Tage vor der Ernte nochmals kontrolliert werden.

Werden trotzdem Schäden erst während der Ernte erkannt, wird eine Schadensermittlung nach der Ernte unter Zuziehung von Zeugen und / oder Fertigung von beweiskräftigem Bildmaterial empfohlen.

Verfahrensablauf

Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle

Zuständige Stelle

Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei


Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

  • grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
  • im Übergangsbereich Feld/Wald
  • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes

!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!

Wenn zwischen Meldung des ersten Schadens und der Ernte weitere Schäden auftreten, sind diese jeweils getrennt zu melden. Gefährdete Flächen sollten wenige Tage vor der Ernte nochmals kontrolliert werden.

Werden trotzdem Schäden erst während der Ernte erkannt, wird eine Schadensermittlung nach der Ernte unter Zuziehung von Zeugen und / oder Fertigung von beweiskräftigem Bildmaterial empfohlen.