Baugenehmigung / Teilbaugenehmigung

Kurzbeschreibung

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Beschreibung

Wenn genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet, Veränderungen vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Stellplätze, Lagerplätze sowie Sport- und Spielflächen.

Bearbeitung eines Antrages auf Baugenehmigung / Teilbaugenehmigung für ein geplantes Vorhaben im Gebiet der Stadt Potsdam, der Ortsteile Eiche, Grube, Nattwerder und Schlänitzsee sowie der Ortsteile Fahrland, Neu Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Baugenehmigungsverfahren.