Belegungspläne kommunaler Sportanlagen 

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Vergabekriterien

Folgende Vergabekriterien finden - nach Möglichkeit - bei der Einordnung Berücksichtigung:

Bauliche Voraussetzung der Sporthalle im Zusammenhang mit Sportart

  • Größe
  • Höhe
  • Geräteausstattung
  • Feldmarkierungen
  • Wettkampftauglichkeit
  • Behindertengerechtheit

Altersstruktur der einzuordnenden Gruppe im Zusammenhang mit Vorrangzeiten

  • Kinder 16.00 - 19.00
  • Jugendliche 17.00 - 20.00
  • Erwachsene 19.00 - 22.00

Mitgliederstärke/Nutzungsvolumen

  •  Verein gesamt
  • Abteilung/Gruppe

sportartspezifische Ausstattung der Halle u. a. Geräte, Netze, Körbe, Sicherheitseinrichtungen etc. Leistungsorientierung

  • Wettkampfbetrieb
  • Breitensport

Wohnortsnähe

Zeitumfang der Nutzung

  • Ganzjährig
  • Sommernutzung
  • Winternutzung ( z.B. Faustball, Fußball, Hockey)

Voraussetzung für die Vergabe von neuen Nutzungszeiten sind freie Sportanlagenkapazitäten

Vergabegrundsätze

Die Vergabe von Nutzungszeiten ist in der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15.08.2000, in der Fassung vom 25.10.2001, Punkt 2, geregelt:

  1. Die Antragstellung auf Überlassung von Sportanlagen muss folgende Informationen beinhalten:
  • Name des Vereins, der BSG, der Einrichtung usw.
  • Anschrift der / des Vorsitzenden oder der/des Geschäftsführerin / Geschäftsführers,
  • Sportstätte,
  • Tag und Zeit der gewünschten Nutzung,
  • Sportart,
  • Anzahl der SportlerInnen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene),
  • Leistungsklassen für die im Punktspielbetrieb befindlichen Mannschaften,
  • Mitgliedschaft im Stadtsportbund

Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Gericht Anerkennung der Gemeinnützigkeit (müssen vorliegen oder sind spätestens mit der Antragstellung dem Bereich Sport nachzuweisen) Anträge für Wettkämpfe und Veranstaltungen sind formlos zu stellen und haben eine Kurzbeschreibung über Art und Umfang der Veranstaltung zu beinhalten.