Förderung von Angeboten der sozialen Integration von Flüchtlingen 

Beschreibung

Die Landeshauptstadt unterstützt die Integration von Geflüchteten seit 2017 im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen“ (kurz: Integrationsrichtlinie oder: Integrationsbudget).

Dazu werden Projekte zur Integration von Geflüchteten mit maximal 15.000 Euro unterstützt. Sie gilt sowohl für Geflüchtete in Wohnungen als auch in Gemeinschaftsunterkünften. Über die Auswahl der Projekte zur Förderung entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus Politik und Verwaltung.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Folgejahr können jeweils bis zum 31.10. des laufenden Jahres an

39 Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
3901 AG Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
 

gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich / postalisch (einseitig bedruckt als lose Blattsammlung) einzureichen. Vorab oder zusätzlich gescannt als PDF-Format können Anträge an die Arbeitsgruppe über die E-Mail-Adresse IntegrationsbudgetRathaus.Potsdamde gesendet werden.

Ansprechpartner für Fragen und weitere Informationen ist Herr Hager: Tel: 0331-289 2445.

Die aktuellen Antragsformulare sind für das Antragsverfahren bindend. Diese finden Sie im Bereich Downloads/Links.

Hinweis auf Förderung des MSGIV

Die Fördermittel zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) zur Verfügung gestellt.

Kontaktdaten