Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Prüfung und Bearbeitung von Fällen, in denn aus humanitären politischen oder völkerrechtlichen Gründen ein Aufenthalt gewährt oder verlängert werden kann. Sie bewertet individuelle Lebenslagen, Sicherheitsrisiken und integrationsrelevante Aspekte, um zu entscheide, ob ein humanitärer Status in Betracht kommt.
Gleichzeitig koordiniert die Arbeitsgruppe Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung, wenn kein rechtlicher Anspruch auf weiteren Aufenthalt besteht. Dazu gehören die Bewertung von Abschiebungshindernissen, die Abstimmung mit anderen Behörden sowie die Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Ziel ist eine rechtssichere, transparente und einzelfallorientierte Entscheidungsfindung, die sowohl den humanitären Anliegen der betroffenen Personen als auch den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.