Bescheinigung in Steuersachen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung) 

Beschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen (früher als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet) wird zum Beispiel zur Vorlage als Nachweis der Zuverlässigkeit bei Behörden benötigt.

Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Hinweis:
Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Standort der Firma muss die Landeshauptstadt Potsdam sein.