Beschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen (früher als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet) wird zum Beispiel zur Vorlage als Nachweis der Zuverlässigkeit bei Behörden benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Hinweis:
Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Standort der Firma muss die Landeshauptstadt Potsdam sein.
Details
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Sie können die Bescheinigung in Steuersachen formlos
- schriftlich
- per Mail (stadtkasserathaus.potsdamde)
- per Telefax oder
- persönlich
bei der Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam beantragen.
Unterlagen bei persönlicher Abholung:
- Personalausweis
- ggf. Vollmacht der Antragstellerin / des Antragstellers
- Zahlungsbeleg
Gebühren
11,85 Euro
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten:
Bareinzahlung am Kassenautomaten im Stadthaus unter Angabe des Verwendungszweckes 46999994 IHR NACHNAME (bei persönlicher Abholung ist die Einzahlungsquittung vorzulegen)
Überweisung unter Angabe der Personennummer 46999994 IHR NACHNAME auf das Konto der Landeshauptstadt Potsdam: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
IBAN: DE65 16050000 3502221536
BIC: WELADED1PMB
Hinweis: Die Einzahlung/ Überweisung allein reicht für die Ausstellung der Bescheinigung nicht aus. Sie müssen zwingend einen Antrag stellen.
Fristen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon |
---|---|---|
Bescheinigung in Steuersachen | Sachbearbeitung | 0331 289-1387 |
Bescheinigung in Steuersachen | Sachbearbeitung | 0331 289-1373 |