Lastschrifteinzugsverfahren 

Beschreibung

Zahlen Sie schneller und bequemer mit dem SEPA-Lastschriftverfahren

Das bisher in Deutschland angewandte Lastschriftverfahren ist durch die SEPA-Basis-Lastschrift ersetzt worden. Damit wird Ihnen die Möglichkeit geboten, Ihre fälligen Beträge europaweit von Ihrem Girokonto bequemer und schneller abbuchen zu lassen. Nutzen auch Sie dieses Angebot.

Wir benötigen hierfür von Ihnen lediglich eine schriftliche Ermächtigung, dass wir den fälligen Betrag von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen. Diese müssen Sie uns unterzeichnet und im Original per Post übersenden.

Für Sie entfallen durch die SEPA-Lastschrift,

  • das lästige eigene Überwachen von Zahlungsterminen, 
  • das Ändern eines Dauerauftrags, 
  • gegebenenfalls die Kosten für den Dauerauftrag, 
  • die Folgen bei verspäteter Zahlung, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge

Durch die Vorabankündigungspflicht wird auf den Zahlungstermin hingewiesen und die Möglichkeit verbessert für eine ausreichende Liquidität auf dem Konto zu sorgen : Durch den Nachweis des Lastschrifteinzuges und dessen eindeutige Zuordnung zur Zahlungsverpflichtung wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches dokumentiert.

Sie ersparen uns:

  • die arbeits- und zeitaufwendige manuelle Verbuchung der Zahlungseingänge
  • aufwendige Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungsangaben auf Ihrer Überweisung

Sie gehen mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kein Risiko ein. Sie können der Belastung Ihres Kontos innerhalb von 8 Wochen widersprechen und die Erstattung des eingezogenen Betrages von Ihrer Bank oder Sparkasse verlangen.

Was Sie noch wissen sollten:

  • Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Ihre fälligen Zahlungen bisher mit einem Dauerauftrag bei Ihrer Bank bezahlt haben, kündigen Sie bitte diesen Dauerauftrag, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
  • Abbuchungen von einem Sparbuch sind nicht möglich
  • Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Entgelte, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Belastung mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

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