Beschreibung
Für Bauvorhaben ist im Allgemeinen ein Amtlicher Lageplan den Bauunterlagen beizufügen.
Im einfachen Lageplan können die gleichen Inhalte dargestellt werden. Sie sind jedoch nicht mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Der Antrag ist in der Regel im Zusammenhang mit dem Antrag zu einer Gebäudeeinmessung und Grundflächen- und Höhennachweis zu stellen. Er muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Formular Vermessungsauftrag
- Projektangaben (wenn die Eintragung der Projektangaben in den Amtlichen Lageplan vom Fachbereich Kataster und Vermessung seitens des Auftraggebers gewünscht wird)
Gebühren
900,00 bis 1.200 Euro zzgl. USt. - Kosten für einen Amlichen Lageplan für ein Einfamilienhaus bis 1000 m² Baufeldgröße
Gebühren sind abhängig vom Auftragsumfang.
Fristen
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 der Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgBauVorlV))
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Paarsch | Arbeitsgruppenleiter Katastervermessung | Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-3189 |