Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes 

Beschreibung

Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen (Bewachungsgewerbe).

Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Die persönliche Voraussetzung wird geprüft.

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