Gewerbeummeldung 

Beschreibung

Entgegennahme der Gewerbeummeldung und Bescheinigung der Anzeige

Wer innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Potsdam

  • den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,
  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder
  • auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

hat dies dem Gewerbeamt Potsdam gleichzeitig anzuzeigen.

Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeummeldung GewA2 erfolgen.

Dieser Vordruck ist auch im Bereich Bürgerservice erhältlich

Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand seiner Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zur Ausübung der geänderten oder erweiterten Tätigkeit des Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.

 Bearbeitungsfristen

  • Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. (In der Regel ist die sofortige Bearbeitung per Computer in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten möglich).
  • Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden.

Hinweise zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken:

  • Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.
  • Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
    Weitergehende Informationen finden Sie dazu unter Downloads / Links.

Kontaktdaten

Internet  EMeldung für Gewerbe der LHP