Beschreibung
Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen (Bewachungsgewerbe).
Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Die persönliche Voraussetzung wird geprüft.
Details
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen für juristische Personen
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem entsprechendem Register. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist der Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
Gebühren
- 145,00 bis 1.450,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
§ 34a Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Öffnet in einem neuen Tab) (MWAEGebO)
Weiterführende Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 34a GewO Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Kubitza | erlaubnispflichtiges Gewerbe (F - J) | komm. Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-1696 |
Frau Kompart | erlaubnispflichtiges Gewerbe (K - M) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (K-M), Sportwetten | 0331 289-1689 |
Herr Rosenfeld | erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Tänzler | erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | 0331 289-1699 |
Frau Wallow | erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |