Beschreibung
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehensverträge vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist bedarf der Erlaubnis.
Einer Erlaubnis bedarf wer als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden.
Einer Erlaubnis bedarf wer als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt.
Einer Erlaubnis bedarf, wer das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwaltet (Wohnimmobilienverwalter).
Es wird eine Erlaubnis nach §34c GewO erteilt für:
- Immobilienmakler
- Darlehensvermittler
- Bauherr
- Baubetreuer
- Wohnimmobilienverwalter
Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Details
Erforderliche Unterlagen
Antrag einer natürlichen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für den / die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart „O“
Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 02/M zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungs-gerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung, wenn der Antrag für die Erlaubnis zum Wohnimmobilienverwalter gestellt wird
Antrag einer juristischen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) (Belegart „O“)
Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 02/M zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. - Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungs-gerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes
- Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftervertrag (bei Gesellschaften in Gründung)
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung, wenn der Antrag für die Erlaubnis zum Wohnimmobilienverwalter gestellt wird
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) (Belegart „O“)
Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 02/M zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungs-gerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes
Gebühren
Die Gebührenerhebung richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. Bbg. I S. 246) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34c Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (Öffnet in einem neuen Tab) (MWEGebO)
Weiterführende Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 34c GewO das Gewerbe betreibt ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Kubitza | erlaubnispflichtiges Gewerbe (F - J) | komm. Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-1696 |
Frau Kompart | erlaubnispflichtiges Gewerbe (K - M) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (K-M), Sportwetten | 0331 289-1689 |
Herr Rosenfeld | erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Tänzler | erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | 0331 289-1699 |
Frau Wallow | erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |