Erlaubnis zum Betrieb einer Pfandleihe oder Pfandvermittlung
Beschreibung
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will bedarf der Erlaubnis.
Der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Die örtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Pfandleiher muss auf einem Formblatt erfolgen.