Beschreibung
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:
A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,
B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,
C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),
D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.
Details
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Gebühren
keine
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Fristen
keine
Zuständigkeit
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Rechtsgrundlage(n)
Denkmalbereichssatzung zum Schutz des UNESCO Welterbes in Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab) (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt (Öffnet in einem neuen Tab) (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Nowawes (Öffnet in einem neuen Tab) (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt (Öffnet in einem neuen Tab) (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab) (inkl. Karte)
Satzung zum Schutz der Nauener Vorstadt (Öffnet in einem neuen Tab) (inkl. Karte)
Weiterführende Informationen
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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442 Bereich Untere Denkmalschutzbehörde | 0331 289-3070 |