Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht 

Beschreibung

  • Innerhalb eines Bauantragsverfahrens wird im Rahmen der Ämterbeteiligung die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, einen gesonderten Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr geplantes Vorhaben am Denkmal nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei ist, fragen Sie beim Bereich Bauaufsicht nach.
  • Bei Arbeiten am Denkmal, die eventuell nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei sind, muss der Denkmaleigentümer einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen.
  • Für die Farbgebung an und in Denkmalen muss der Denkmaleigentümer ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen.
  • In Sanierungsgebieten ist neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. In besonderen Fällen ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Erlaubnis notwendig.
  • Sollten Sie nur Malerarbeiten an Ihrem Denkmal oder Teilen des Denkmals durchführen lassen benötigen Sie ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Farbgebung.
  • Falls Sie eine Werbenanlage am Denkmal anbringen möchten, benötigen Sie auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis.