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Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Veränderungen an Bau-, Garten- und Bodendenkmalen außerhalb Bauordnungsrecht

Wenn Sie Maßnahmen oder Veränderungen an Denkmalen planen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Erläuterungen und Hinweise