- Antragsformular
- Beschreibung der Maßnahme (Veränderung des Denkmals)
- Dokumentation des Ist-Zustandes und der geplanten Veränderung am Denkmal
- entsprechende Bauzeichnungen
- eventuelle notwendige bauhistorische Gutachten
- Schadenskartierungen
- Holzgutachten
Der Inhalt und der Umfang der Antragsunterlagen sollten vor Abgabe mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde geklärt werden. Bitte nehmen Sie dazu Verbindung zu uns auf.
Innerhalb eines Bauantragsverfahrens wird im Rahmen der Ämterbeteiligung die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, einen gesonderten Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.