Jagdschein - Verlängerung
Beschreibung
Verlängert werden können:
Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
- für Jugendliche
- für Erwachsene
- für Falkner
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten
Jahresjagdscheine
- für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre)
- für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)
Bei Zuzug eines Jagdscheininhabers wird bei einem Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines die Jagdakte bei der Jagdbehörde angefordert, die den letzten Jagdschein erteilt hat (Dauer ca. 2 – 3 Wochen).