Beschreibung
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..
Ist der Inhaber eines Jagdscheines nach Potsdam gezogen, so muss er sich in der Unteren Jagdbehörde melden, um den im Jagdschein angegebenen Wohnsitz ändern zu lassen.
Die Untere Jagdbehörde fordert aus der Zuzugsgemeinde die Akte des Jagdscheininhabers an.
Details
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse
Erforderliche Unterlagen
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
- Die Adressänderung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Fristen
Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |