Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen zu beantragen oder eine bestehende Erlaubnis zu verlängern.
Sie erhalten zu Ihrem eigenen Führerschein zusätzlich einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise:
Der Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung.