Führungszeugnis 

Kurzbeschreibung

  • Führungszeugnis Erteilung
  • Bescheinigung einer Vorstrafe durch Führungszeugnis
  • kann erteilt werden als:
    • einfaches Führungszeugnis,
    • als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder
    • als erweitertes Führungszeugnis
  • automatische Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses, wenn anstelle oder neben der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder die Großbritanniens vorliegt
  • kann online, persönlich oder schriftlich beantragt werden
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird an Behörde versandt
  • wird vermutet, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Eintragungen enthält, kann die Übersendung an ein Amtsgericht beantragt werden
  • Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen im Regelfall
  • Voraussetzungen:
    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • Geschäftsfähigkeit
  • Kosten: 13 EUR
    • in bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden
  • zuständig: Bundesamt für Justiz (BfJ)

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Bitte beachten Sie die terminlose Möglichkeit der Onlinebeantragung des Führungszeugnisses.

Den Link zum Bundesamt für Justiz finden Sie am Ende des Überblicks. Ein Leitfaden zum Onlineverfahren ist in der Registerkarte "Downloads / Links" nachzulesen.

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Europäisches Führungszeugnis

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

  • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
  • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Kontaktdaten

Internet  Online-Antrag auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz