Führungszeugnis
Kurzbeschreibung
Hinweis zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses
Das Bundesamt für Justiz hat ein Online-Portal für die Beantragung von Führungszeugnissen eingerichtet. Dies gilt ausdrücklich für alle Arten des Dokumentes (privat oder behördlich, einfach oder erweitert).
Das Herunterladen der Ausweis-App unter https://www.ausweisapp.bund.de/download ist hierfür notwendig.
Danach kann die Beantragung des Führungszeugnisses unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ fortgesetzt werden.
Bei Benutzung des PC ist nach wie vor ein Kartenlesegerät notwendig; beim Smartphone wird der Ausweis über die NFC-Schnittstelle authentisiert.
Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich vom Bundesamt für Justiz selbst.
Beschreibung
Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister.
- Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam meldebehördlich registriert sind.
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
Besonderheiten:
- Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z.B. Bewerbung) benötigt wird.
- Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
- Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen.
erweitertes Führungszeugnis:
- Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird.
- Wer einen Antrag auf die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Führungszeugnisse ab dem 18.02.2019 ein neues Aussehen haben. Weitere Informationen dazu können Sie unter:
www.bundesjustizamt.de in Erfahrung bringen.