Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung oder Verzicht
Kurzbeschreibung
Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis postalisch entgegen.
Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.
Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung
- Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung oder dem Verzicht darauf.
- Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach Ablauf der Sperrfrist automatisch wieder auf.
- Die Fahrerlaubnis muss neu erteilt werden. Die Besitzstände sind erloschen.
- Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
Weitere Informationen:
Bei Bedenken an der körperlichen und / oder geistigen Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder die Einholung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens angeordnet werden.
In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.