Beschreibung
- Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung oder dem Verzicht darauf.
- Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach Ablauf der Sperrfrist automatisch wieder auf.
- Die Fahrerlaubnis muss neu erteilt werden. Die Besitzstände sind erloschen.
- Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
Weitere Informationen:
Bei Bedenken an der körperlichen und / oder geistigen Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation bei Bedenken an die charakterliche Eignung die Einholung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens angeordnet werden.
Ist die Fahrerlaubnis länger als 10 Jahre erloschen, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung erforderlich.
In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.
Details
Erforderliche Unterlagen
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie direkt auf dem postalischen Antrag unter Downloads/Links.
Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten.
Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung oder Verzicht, können Sie nur postalisch stellen, wenn sich Ihr Huaptwohnsitz in Potsdam befindet.
Gebühren
- 140,00 bis 190,00 € - für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Abhängigkeit vom Einzelfall
Zahlungsarten
Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie einen postalischen Gebührenbescheid von der Fahrerlaubnisbehörde.
Bei notwendiger persönlicher Vorsprache erfolgt die Bezahlung vor Ort (Kartenzahlung/bar).