Beschreibung
Mitgliedschaft in einer der 15 Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Potsdam zur:
- Bekämpfung von Bränden
- Hilfeleistung nach Unglücksfällen
- Durchführung von Brandsicherheitswachen
- Teilnahme am Übungsdienst, Aus- und Fortbildung
Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des Bereiches Gefahrenabwehr wird nach dem Wohnortprinzip der Kontakt zum jeweiligen Wehrführer hergestellt.
Nach Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Wehrführer erhält der Antragsteller ein Aufnahmeformular.
Das erste Jahr der Mitgliedschaft ist ein Probejahr, in dem auch eine ärztliche Eignungsuntersuchung durchgeführt wird.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Eigenhändig unterschriebenes Aufnahmeformular, dieses kann über den Wehrführer oder per Post oder Fax an den Fachbereich Feuerwehr geschickt werden.
- Führungszeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG (Öffnet in einem neuen Tab))
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 4. Dezember 1997 (GVBl.II/97 S.914, ber. GVBl.II/98 S.34)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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372 Bereich Gefahrenabwehr | 0331 3701-229 |