AFBG/Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) 

Kurzbeschreibung

Berufliche Aufstiegsfortbildungen können im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetzes (AFBG/Meister-BAföG) finanziell gefördert werden. 

Zu den Aufstiegsfortbildungen gehören unter anderem: Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen. 

Beschreibung

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) können Menschen mit einer gesetzlich geregelten Geldleistung bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit können gefördert werden, wenn Sie fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Allerdings muss der angestrebte berufliche Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Voraussetzung ist daher häufig eine abgeschlossene Erstausbildung.

Folgende Fortbildungsstufen können mit AFBG gefördert werden:

  • žGeprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Förderfähige Fortbildungen führen zu "staatlich anerkannten" Abschlüssen. Der Meistertitel sowie Bachelor Professional und Master Professional sind ebenfalls förderfähig.

Komplett ausgeschlossen vom Aufstiegs-BAföG sind:

  1. Staatsexamen
  2. Bachelor of Science (B.Sc)
  3. Bachelor of Arts (B.A.)
  4. Master of Science (M.Sc.)
  5. Master of Arts (M.A)
  6. Master of Business Administration (MBA)

Für die ersten fünf Abschlüsse gibt es Studenten BAföG über das Studentenwerk, sofern es sich um Vollzeit-Studiengänge handelt. Der MBA wird staatlich nicht gefördert.