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Bundesausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BAföG)

Sie können finanzielle Hilfe für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum erhalten, wenn Ihre Eltern nicht viel verdienen oder wenn Sie bereits eine Weile gearbeitet haben. Diese Hilfe nennt man BAföG.
* Finanzielle Förderung von Schulausbildung (Zuschuss vom Staat) nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – muss nicht zurückgezahlt werden
* Möglich, wenn
o Eltern, Ehe- bzw. Lebenspartner wenig verdienen oder die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt werden
o kein oder nur geringes Einkommen und Vermögen des Auszubildenden vorhanden
o Schulbesuch in Vollzeit erfolgt
* 45. Lebensjahr noch nicht beendet

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