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Bundesausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BAföG)

Sie können finanzielle Hilfe für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum erhalten, wenn Ihre Eltern nicht viel verdienen oder wenn Sie bereits eine Weile gearbeitet haben. Diese Hilfe nennt man BAföG.
* Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler
* finanzielle Förderung von Schulausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, wenn:

- Eltern kein hohes Einkommen haben oder die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt werden,

- kein oder nur geringes Einkommen und Vermögen der oder des Auszubildenden vorhanden und

- Schulbesuch in Vollzeit erfolgt

* das 45. Lebensjahr noch nicht beendet

Erläuterungen und Hinweise