Heilpraktikerüberprüfung - allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) die uneingeschränkte und eingeschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Heilpraktikerüberprüfung:
- Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Der schriftliche und der mündliche Teil der Überprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als erfolglos abgelegt.
- Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie 4 Wochen vor dem Termin.
- Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlichen Teil zugelassen.
- Die mündliche Überprüfung dauert pro Person ca. 30 bis 45 Minuten. Die Überprüfung wird in Verantwortung des Amtsarztes oder der Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes Potsdam durchgeführt. Zwei gutachtlich mitwirkende Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen werden als Beisitzer durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin berufen. Die Berufsverbände der Heilpraktiker können dem Amtsarzt oder der Amtsärztin der Stadt Potsdam Heilpraktiker für die Teilnahme an der Überprüfung vorschlagen.
- Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.
Der schriftliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der übertragbaren Krankheiten, der Stoffwechselkrankheiten, der Herzkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen
- Deutung grundlegender Laborwerte
- grundlegende Kenntnisse der Anatomie und Physiologie einschließlich der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie
- Hygiene, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
- Erkennung und Erstversorgung akuter lebensbedrohender Zustände und Notfälle
- Berufs- und Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
Der mündliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchungen (z.B. Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- diagnostische Verfahrensweisen
- Injektionstechnik
Bei antragstellenden Personen, die sich auf einem besonderen Fachgebiet heilpraktisch betätigen wollen, hat sich die Überprüfung auch darauf zu richten, ob sie die insoweit erforderlichen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Zu dieser Überprüfung ist das Gesundheitsamt berechtigt, damit sichergestellt ist, dass von der Tätigkeit der antragstellenden Person auch auf diesem Fachgebiet keine gesundheitliche Gefahr für die Allgemeinheit und für den Einzelnen ausgeht.
Termine:
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:
- am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01.Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres) - am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)
Akteneinsicht:
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2359 |
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+49 331 289-2374 | |
+49 331 289-2363 | |
+49 331 289-2362 | |
Telefax | +49 331 289-3788 |
E-Mail-Adresse | heilpraktikerueberpruefungrathaus.potsdamde |