Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung – allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die uneingeschränkte und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung:
- Die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
- Der schriftliche Teil wird vor dem mündlich-praktischen Teil durchgeführt. Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung als erfolglos abgelegt.
- Eine Einladung zur schriftlichen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erhalten Sie 4 Wochen vor dem Termin.
- Der schriftliche Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.
- Die mündlich-praktische Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung dauert pro Person ca. 30 bis 45 Minuten. Die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung wird in Verantwortung des Amtsarztes oder der Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Öffentlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt. Zwei gutachtlich mitwirkende Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen werden als Beisitzer durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin berufen. Die Berufsverbände der Heilpraktiker können dem Amtsarzt oder der Amtsärztin der Stadt Potsdam Heilpraktiker für die Teilnahme an der Überprüfung vorschlagen.
- Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige untere Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.
Der schriftliche Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der übertragbaren Krankheiten, der Stoffwechselkrankheiten, der Herzkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen
- Deutung grundlegender Laborwerte
- grundlegende Kenntnisse der Anatomie und Physiologie einschließlich der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie
- Hygiene, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
- Erkennung und Erstversorgung akuter lebensbedrohender Zustände und Notfälle
- Berufs- und Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
Der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erstreckt sich, zusätzlich zu den oben genannten Punkten, auf folgende Sachgebiete:
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchungen (z.B. Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- diagnostische Verfahrensweisen
- Injektionstechnik
Termine:
Den schriftlichen Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:
- am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01.Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres) - am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)
Akteneinsicht:
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Landesgeschäftsstelle für Heilpraktikerüberprüfungen in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Besucheranschrift
Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2359 |
---|---|
+49 331 289-2362 | |
+49 331 289-3573 | |
Telefax | +49 331 289-843809 |
E-Mail-Adresse | heilpraktikerueberpruefungrathaus.potsdamde |