Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage
Kurzbeschreibung
Es können folgende sektorale Heilpraktikererlaubnisse nach Aktenlage beantragt werden:
- Heilpraktiker/in – beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker/in – beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie
Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus. Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam prüft den Antrag im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die Erlaubniserteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Gebieten der:
- Psychotherapie
- Physiotherapie
nach Aktenlage als zuständige Stelle für antragsstellende Personen mit Hauptwohnsitz in Potsdam.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Termine:
Ein Antrag der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann jederzeit erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei unseren zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Akteneinsicht:
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Landesgeschäftsstelle für Heilpraktikerüberprüfungen in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Besucheranschrift
Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2359 |
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+49 331 289-2362 | |
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E-Mail-Adresse | heilpraktikerueberpruefungrathaus.potsdamde |