Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung – sektorale Heilpraktikererlaubnis

Kurzbeschreibung

Es können folgende sektorale Heilpraktikererlaubnisse beantragt werden:

  • Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung – beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung – beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie

Beschreibung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die uneingeschränkte und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.  

Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.

Sektorale Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung

  • Die sektorale Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
  • Der schriftliche Teil wird vor dem mündlich-praktischen Teil durchgeführt. Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil der sektoralen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte sektorale Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung als erfolglos abgelegt.
  • Eine Einladung zur schriftlichen sektoralen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erhalten Sie 4 Wochen vor dem Termin.
  • Der schriftliche Teil der sektoralen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung besteht aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Wenn Sie mindestens 21 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.
  • Die mündlich-praktische sektorale Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung dauert pro Person ca. 30 Minuten. Die sektorale Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung wird in Verantwortung des Amtsarztes oder der Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Öffentlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt. Zusätzlich wirken gutachterlich jeweils zwei Beisitzer mit, welche in der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz näher bestimmt werden.
  • Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige untere Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der sektoralen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.

Der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie enthält folgende Schwerpunkte:

Nachweis über ausreichende Kenntnisse

  • der psychologischen Diagnostik
  • der Psychopathologie
  • der klinischen Psychologie
  • zur Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit (insbesondere im psychotherapeutischen Bereich) gegenüber den ärztlichen und allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen Behandlungen
  • ausreichend diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf einschlägige Krankheitsbilder sowie die Befähigung, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln
  • anwendungsbereite Kenntnisse der Ersten-Hilfe

Der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie enthält folgende Schwerpunkte:

  • Die antragstellende Person hat zu zeigen, dass sie ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigtem Tätigkeitsgebiet gegenüber der den Ärztinnen und Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat.
  • Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen.
  • Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass sie bei im Rahmen der Physiotherapie typischen Beschwerdebildern in der Lage ist, unter Berücksichtigung differenzialdiagnostischer Erwägungen, eine (Erst-) Diagnose zu stellen und dabei zu erkennen, ob und inwieweit zur näheren Abklärung weitergehende Untersuchungen oder bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an eine Ärztin oder an einen Arzt zu verweisen ist (z.B. radiologische Abklärung).

Termine:

Den schriftlichen Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

  • am dritten Mittwoch im März
    (Anmeldungszeitraum vom 01.Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober
    (Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)

Akteneinsicht:
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Landesgeschäftsstelle für Heilpraktikerüberprüfungen in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).


Sprechzeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr

Besucheranschrift

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Hegelallee 6-10
14467 Potsdam

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