Heilpraktikerüberprüfung - beschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie
Kurzbeschreibung
Achtung!
Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage durch das Corona-Virus und der derzeit äußerst kritischen Pandemiephase, kommt es zur verminderten Aufgabenwahrnehmung der „Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg“.
Dementsprechend müssen die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen für den März-Turnus 2022 abgesagt werden!
Durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam werden keine Anmeldungen - im Anmeldemonat Dezember 2021 - von Antragstellern sowie von anderen Gesundheitsämtern des Landes Brandenburg für die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen im März 2022 entgegengenommen.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus 2020 und 2021 ist davon auszugehen, dass der Oktober-Turnus 2022 durchgeführt werden kann und der Zugang zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung im Land Brandenburg daher auch im Jahr 2022 gewahrt bleibt.
Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) die uneingeschränkte und eingeschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Physiotherapeuten, die die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben wollen, können eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen.
- Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen durchgeführt. Der schriftliche und der mündliche Teil der Überprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als erfolglos abgelegt. Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie 4 Wochen vor dem Termin.
- Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 55 Minuten. Wenn Sie mindestens 21 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlichen Teil zugelassen.
- Die mündliche Überprüfung dauert pro Person ca. 20 bis 30 Minuten. Die Überprüfung wird unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr wirken in der Regel zwei Beisitzer aus dem Kreis der Ärzte bzw. Inhaber einer unbeschränkten Heilpraktikererlaubnis oder einer auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis gutachtlich mit. Danach entscheidet der Vorsitzende nach Anhörung der Beisitzer, ob die Ausübung der Heilkunde (beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie) durch Sie "eine Gefahr für die Volksgesundheit" bedeuten würde.
- Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt. Im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.
Gegenstände der Überprüfung:
- Die antragstellende Person hat zu zeigen, dass sie ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigtem Tätigkeitsgebiet gegenüber der den Ärztinnen und Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat.
- Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen.
- Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass sie bei im Rahmen der Physiotherapie typischen Beschwerdebildern in der Lage ist, unter Berücksichtigung differenzialdiagnostischer Erwägungen, eine (Erst-) Diagnose zu stellen und dabei zu erkennen, ob und inwieweit zur näheren Abklärung weitergehende Untersuchungen oder bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an eine Ärztin oder an einen Arzt zu verweisen ist (z.B. radiologische Abklärung).
Termine:
Die Überprüfungen finden zweimal im Jahr statt. Das bedeutet, dass die schriftlichen Überprüfungen auf dem Gebiet der Physiotherapie an jedem 3. Mittwoch im März (Anmeldezeitraum 01.12. bis 31.12. des Vorjahres) und jedem 2. Mittwoch im Oktober (Anmeldezeitraum 01.07. bis 31.07. des laufenden Jahres) erfolgen.
Anerkennung nach Aktenlage
Eine Anerkennung nach Aktenlage kann des Kriterienkataloges zur Überprüfung nach Aktenlage vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 11. Oktober 2016 erfolgen.
Den Kriterienkatalog zur Überprüfung nach Aktenlage finden Sie unter Downloads / Links.
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-3788 |
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E-Mail-Adresse | heilpraktikerueberpruefungrathaus.potsdamde |