Beschreibung
- Auskünfte und Informationen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Flächennaturdenkmalen, Schongebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen sowie zu Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebieten) und Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) als Teil des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000"
- Ausweisung von Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen
- Herstellung von Benehmen und Einvernehmen über zulässige Handlungen in Landschaftsschutzgebieten
- Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung oder Befreiung in Schutzgebieten und -objekten
- Betreuung der Naturschutzhelfer und Gebietsbetreuer
- Pflegemaßnahmen in den Schutzgebieten
- Ausschilderung der Schutzgebiete und -objekte
- Vertragsnaturschutz
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Fristen
- mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Öffnet in einem neuen Tab) (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG)
Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)
Potsdamer Baumschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Wahl | Sachbearbeiter Schutzgebiete, Naturdenkmale | Sachbearbeiter Schutzgebiete, Naturdenkmale | 0331 289-2850 |
Frau Zimmer | Sachbearbeiterin Schutzgebiete, Naturdenkmale | Sachbearbeiterin Schutzgebiete, Naturdenkmale | 0331 289-2712 |