Biotopschutz 

Beschreibung

  • Im Zusammenhang mit verschiedenen Genehmigungsverfahren sind die Belange des gesetzlichen Biotopschutzes zu beachten.
  • In Einzelfällen kann es sein, dass bei Realisierung eines Vorhabens besondere Anforderungen und Auflagen einzuhalten sind oder das Vorhaben an diesem Belang u.U. gar scheitern kann.

Auch, wenn für ein Grundstück kein besonders geschütztes Biotop kartiert wurde, wird empfohlen, z.B. bei Bebauungsabsichten oder Nutzungsänderungen den aktuellen Zustand dieser Fläche überprüfen zu lassen. In Einzelfällen kommt es auch auf eine aktuelle Überprüfung der genauen Abgrenzung und bzw. oder die Feststellung veränderter Biotopeigenschaften an.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, generell unzulässig. Dies betrifft insbesondere die Errichtung baulicher Anlagen, Nutzungsänderungen, die Überbauung derartiger Flächen oder den Eintrag standortfremden Materials.

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