Artenschutz
Beschreibung
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Beratung bei Fragen zum Umgang mit besonders geschützten Arten sowie für den Vollzug der Vorschriften über den gesetzlichen Artenschutz zuständig.
Der Vollzug der artenschutzrechtlichen Vorschriften beinhaltet die Entscheidung über die Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen.
Die Umsetzung der Vorschriften des besonderen Artenschutzes bezieht sich auf alle europäischen Vogelarten und darüber hinaus auf weitere europarechtlich geschützte Tierarten.
Bei Sanierungen und Abrissvorhaben sind z. B. häufig anzutreffen:
- Haussperling
- Hausrotschwanz
- Mauersegler*
- Fledermausarten (Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr u. a.)*
- Mehl- und Rauchschwalben*
- Mauerbienen
Seltener:
- Dohle*
- Turmfalke*
- Weißstorch*
Unter Downloads / Links finden Sie ausführliche Informationen zum besonderen Artenschutz (siehe Fragen 1 - 9).
Bei Neubauvorhaben z. B.:
- Europäischer Maulwurf
- Waldameisen
- Zauneidechse und andere Reptilienarten
- Amphibien (Teichfrosch, Erdkröte u. a.)
Unter Downloads / Links finden Sie ausführliche Informationen zum besonderen Artenschutz (siehe Fragen 2 - 9).
Unabhängig von Bauvorhaben:
- Biber*
- Uferschwalbe*
- Nebelkrähe
- Saatkrähe
- Nashornkäfer
- totholzbewohnende Käferarten an Bäumen (wie Großer Heldbock, Eremit u. a.)*
- Hornissen, Baumhummeln
Die hier aufgeführten Arten stellen nur die häufigsten Arten dar, diese Auflistung ist nicht abschließend.
Bei Vorhaben, die einer landes- oder bundesrechtlichen Zulassung bedürfen, liegt die Zuständigkeit für den besonderen Artenschutz bei dem
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Referat RW 4 - Naturschutz
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke.
Diese ist auch die zuständige Behörde für den Vollzug der CITES umsetzenden EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (siehe Downloads / Links).
Die untere Naturschutzbehörde nimmt Hinweise zum Vorkommen der oben aufgeführten und mit Stern (*) gekennzeichneten besonders geschützten Tierarten gern entgegen.