Beschreibung
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Beratung bei Fragen zum Umgang mit besonders geschützten Arten sowie für den Vollzug der Vorschriften über den gesetzlichen Artenschutz zuständig.
Der Vollzug der artenschutzrechtlichen Vorschriften beinhaltet die Entscheidung über die Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen.
Die Umsetzung der Vorschriften des besonderen Artenschutzes bezieht sich auf alle europäischen Vogelarten und darüber hinaus auf weitere europarechtlich geschützte Tierarten.
Bei Sanierungen und Abrissvorhaben sind z. B. häufig anzutreffen:
- Haussperling
- Hausrotschwanz
- Mauersegler*
- Fledermausarten (Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr u. a.)*
- Mehl- und Rauchschwalben*
- Mauerbienen
Seltener:
- Dohle*
- Turmfalke*
- Weißstorch*
Unter Downloads / Links finden Sie ausführliche Informationen zum besonderen Artenschutz (siehe Fragen 1 - 9).
Bei Neubauvorhaben z. B.:
- Europäischer Maulwurf
- Waldameisen
- Zauneidechse und andere Reptilienarten
- Amphibien (Teichfrosch, Erdkröte u. a.)
Unter Downloads / Links finden Sie ausführliche Informationen zum besonderen Artenschutz (siehe Fragen 2 - 9).
Unabhängig von Bauvorhaben:
- Biber*
- Uferschwalbe*
- Nebelkrähe
- Saatkrähe
- Nashornkäfer
- totholzbewohnende Käferarten an Bäumen (wie Großer Heldbock, Eremit u. a.)*
- Hornissen, Baumhummeln
Die hier aufgeführten Arten stellen nur die häufigsten Arten dar, diese Auflistung ist nicht abschließend.
Bei Vorhaben, die einer landes- oder bundesrechtlichen Zulassung bedürfen, liegt die Zuständigkeit für den besonderen Artenschutz bei dem
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Referat RW 4 - Naturschutz
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke.
Diese ist auch die zuständige Behörde für den Vollzug der CITES umsetzenden EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (siehe Downloads / Links).
Die untere Naturschutzbehörde nimmt Hinweise zum Vorkommen der oben aufgeführten und mit Stern (*) gekennzeichneten besonders geschützten Tierarten gern entgegen.
Details
Erforderliche Unterlagen
Für in den Sommermonaten in seltenen Einzelfällen vorkommenden, erheblichen Beeinträchtigungen durch Hornissen-, Wildbienen- oder Hummelnester nutzen Sie bitte das gesonderte Antragsformular
- „Artenschutz (Ausnahmegenehmigung bei Hornissen, Wildbienen, Hummeln) - Antrag"
Für Anträge auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des besonderen Artenschutzes verwenden Sie bitte bei Betroffenheit von besonders bzw. streng geschützten Tierarten das Formular
- „Artenschutz (Ausnahmegenehmigung allgemein) - Antrag"
- Wegen der erforderlichen Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bitten wir, die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Der in der Gebührenordnung enthaltene Rahmensatz bewegt sich zwischen 30,00 bis 1.500,00 Euro.
Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Dabei wird als Stundensatz 51,00 Euro zugrunde gelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Öffnet in einem neuen Tab) (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG)
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Öffnet in einem neuen Tab) (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV)
Verordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Öffnet in einem neuen Tab) (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZustV)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Adenstedt | Sachbearbeiterin Naturschutzprüfung | Sachbearbeiterin Naturschutzprüfung | 0331 289-3768 |
Herr Fritz | Sachbearbeiter Naturschutzprüfung | Sachbearbeiter Naturschutzprüfung | 0331 289-1575 |
Frau Trapp | Sachbearbeiterin Biotop- und Artenschutz | Sachbearbeiterin Biotop- und Artenschutz | 0331 289-2856 |
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Formulare
Weitere Links
- Naturschutz - weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hornissen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten zum besonderen Artenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Artenschutzvollzug / CITES (Öffnet in einem neuen Tab)