Beschreibung
Bestattungen sind grundsätzlich eine höchst private Angelegenheit. Die nächsten Angehörigen veranlassen im Regelfall aus eigener Initiative die Bestattung des verstorbenen Familienmitgliedes, weil die Pietät und Pflege des Andenkens der verstorbenen Person dies gebietet. Dies nennt sich zivile Totenfürsorge.
Für verstorbene Personen ohne Angehörige wird aufgrund der Wahrung des postmortalen Persönlichkeitsrechts und zur Abwehr von gesundheitlichen Gefahren gegenüber der Bevölkerung eine Verpflichtung des Staates zur Bestattung gewährleistet.
Die für den Sterbeort zuständige Behörde prüft, welcher der nächsten Angehörigen in der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht und somit für die Bestattung verantwortlich ist.
Ist eine solche Person nicht vorhanden, dann erfolgt eine ortsübliche Beisetzung durch die Behörde. Zu den ortsüblichen Beisetzungen zählen Erd- und Urnenbestattungen.
In der Regel wird eine Urnenbeisetzung bevorzugt, weil diese die kostengünstigere Art der Beerdigung für die Allgemeinheit darstellt. Ist der letzte Wille schriftlich dokumentiert, dann ist dieser zu berücksichtigen.
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Details
Rechtsgrundlage(n)
Wer ist bestattungspflichtig?
§ 20 Absatz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Wann erfolgt die Ersatzvornahme durch die
Ordnungsbehörde?
§ 20 Absatz 2 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen die zu beachten sind:
§ 18 Absatz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
(Überführung in eine Leichenhalle innerhalb von 24
Stunden)
§ 19 Absatz 3 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
(Bestattungsfrist beträgt 10 Tage)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|
Herr Würfel-Schönwetter | Sachbearbeiter ordnungsbehördliche Bestattung | 0331 289-1591 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |