Beschreibung
- Da bei der Errichtung der Erdwärmesonden in der Regel grundwasserstauende Schichten durchbohrt werden, sind durch die Untere Wasserbehörde im Rahmen der Anzeige Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Schutzgut Grundwasser zu prüfen.
- Die Errichtung von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren für Wärmepumpenanlagen ist einen Monat vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde mit dem Anzeigeformular anzuzeigen.
- Die Errichtung von Wärmepumpenanlagen, die dem Oberflächenwasser (Seen, Flüsse) Wärme entziehen, ist auch anzeigepflichtig.
- Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen des Bauantrages mit einzureichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Anzeigen / Formulare
Gebühren
Fristen
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mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 8, 9 und 49 Wasserhaushaltsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) – WHG
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |