Beschreibung
- Mit Abgabe des Bauantrages für Gebäude, bei einer Änderung der Versickerungsart oder beim Wechsel von der Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation zur Versickerung in den Boden ist ein Entwässerungskonzept für das Niederschlagswasser einzureichen.
- Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch das Einleiten (Versickern) von Niederschlagswasser, das auf unterschiedlich befestigten Flächen anfällt und damit in unterschiedlichem Ausmaß mit Fremdstoffen belastet ist.
- Niederschlagswasser ist zu versickern, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu befürchten ist und sonstige Belange nicht entgegenstehen. Umweltverträgliche Regenwasserbewirtschaftung bedeutet, dass Niederschlagswasser möglichst nahe am Anfallort versickern kann. Dies dient dem Erhalt der Grundwasservorräte und dem Hochwasserschutz. Ist eine Versickerung nicht möglich, sollte das Wasser in ein aufnahmefähiges oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
Details
Erforderliche Unterlagen
Das Entwässerungskonzept für das Niederschlagswasser muss enthalten:
- Angaben zur Grundstücksgröße und zur Belagsart und Größe der zu entwässernden Flächen
- Festlegung auf eine konkrete Versickerungsvariante (breitflächig, Mulden, Rigolen, Sickerrohre, Sickerschächte und Kombinationen aus mehreren dieser Elemente)
- Menge des auf den Dachflächen und / oder anderen befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers unter Verwendung eines 5-jährigen Regenereignisses mittels KOSTRA-DWD-2000-Atlas für Starkniederschlagshöhen in Deutschland
- rechnerischer Nachweis zur Dimensionierung der Versickerungsanlage auf der Grundlage des Arbeitsblattes ATV - DVWK A 138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
- Lageplan mit eingezeichneten Querstraßen oder anderen markanten Punkten (Bahnlinien etc.) und den eingezeichneten Versickerungsanlagen bzw. Regenfallrohren (bei flächenhafter Versickerung)
- Querschnitt durch die Versickerungsanlage mit eingezeichnetem mittleren höchsten Grundwasser (MHGW) oder dem 10-jährigen Hochwasser (HW 10)
- Angaben zur Versickerungsleistung des Bodens (kf-Wert)
Sollte für den Bau von Einfamilienhäusern eine breitflächige Versickerung geplant sein, sind neben einem kurzen Anschreiben mit Nennung der Versickerungsvariante im Allgemeinen die Punkte 1 und 5 ausreichend.
Gebühren
Fristen
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mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
§ 54 (4) Brandenburgisches Wassergesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgWG)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Henning | Anlagen zur Niederschlagsversickerung | Sachbearbeiter Grundwasserschutz (Trinkwasserschutzgebiete), Anlagen zur Niederschlagsversickerung (Rigolen, Mulden, etc.) | 0331 289-1799 |
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |