Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe
Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Meldebescheinigungen aus der EU vor. Diese Übersetzungshilfen können direkt im Zusammenhang mit der Anforderung der Meldebescheinigung beantragt werden. Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll. Die Übersetzungshilfe kann ausschließlich in den Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten sowie auf Englisch ausgestellt werden. Zusätzliche Gebühren für die Ausstellung der Übersetzungshilfe fallen keine an.
Details
Voraussetzungen
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) (Öffnet in einem neuen Tab) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Zahlungsarten
Zahlungsart vor Ort
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Zahlungsarten bei Onlinebeantragung
- GiroPay (direkt vom Girokonto, ohne Registrierung über Onlinebanking, weitere Informationen hier (Öffnet in einem neuen Tab))
- Paypal
- Kreditkarte
Verfahrensablauf
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Bearbeitungsdauer
- max 14 Tage bei elektronischer Beantragung
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
- 0331 289-3814
- BuergerserviceRathaus.Potsdamde
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |