Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes kann auch online erfolgen, hierzu nutzen Sie bitte folgenden Link (Öffnet in einem neuen Tab).
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe (Öffnet in einem neuen Tab) zu vereinbaren.
Vor-Ort-Termin
- Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
- Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Nutzung des Online-Dienstes
Voraussetzung für die Nutzung sind:
- ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion mit PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Nutzerkonto
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung
Details
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
- Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - Der Personalausweis und / oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise / -reisepässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Weitere Ansprechpunkte
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |
Links und Downloads
Formulare
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - FormularPDF-Datei57,31 kB
- Wohnungsgeberbestätigung - FormularPDF-Datei46,56 kB
und
- Anmeldung bei der Meldebehörde - BeiblattPDF-Datei69,24 kB
und
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen KindesPDF-Datei538,47 kB
und ggf.