Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-3814 |
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E-Mail-Adresse | BuergerserviceRathaus.Potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
5,00 Euro - für die Ausstellung der Meldebescheinigung
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bei Zusendung der Meldebescheinigung per Post:
- Verrechnungsscheck
- Bargeld (auf eigenes Risiko)
- oder per Gebührenbescheid (dieser wird Ihnen mit der Meldebescheinigung zugesandt)
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Minuten (ohne Wartezeit) bei persönlicher Beantragung im Bürgerservicecenter
- ca. 4 Wochen bei schriftlicher Beantragung
Verfahrensablauf
Eine Meldebescheinigung können Sie
- persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
- schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen.
Anschrift für die Beantragung per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008432.php
- Druckdatum
- 02.06.2023 01:28