Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
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Im Rahmen der Beantragung über das Bürgerserviceportal ist die Meldebestätigung direkt online zu bezahlen. Als Zahlungsmethode stehen Ihnen die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung, Paypal und GiroPay zur Verfügung.
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-3814 |
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E-Mail-Adresse | BuergerserviceRathaus.Potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Zahlungsart
Zahlungsart vor Ort
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Zahlungsarten bei Onlinebeantragung
- GiroPay (direkt vom Girokonto, ohne Registrierung über Onlinebanking, weitere Informationen hier)
- Paypal
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Hinweise
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008432.php
- Druckdatum
- 02.11.2024 00:57